Allgemeine Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Ferienimmobilien durch Leondoro.de - Fassung vom 30.03.2024

 

1. Gegenstand/ Leistung
Bei den von Leondoro angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen (Vermittlung von Ferienimmobilien zur Kurzzeitmiete) zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei (Leistungsträger/ Eigentümer). Der Mietvertrag wird zwischen Eigentümer/ Verwalter der Immobilie und dem Mieter geschlossen. Dazu gelten die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung und Anmietung von Ferienimmobilien. (s. u.)

2. Buchungsanfrage
Bei einer verbindlichen Buchungsanfrage reserviert leondoro bei Interesse und vorheriger Rücksprache das angefragte Ferienobjekt für 24 Stunden, sofern das Ferienobjekt für den angefragten Zeitraum vakant ist und unterbreitet dem Anfragenden ein schriftliches Angebot. Bestätigt der Anfragende innerhalb der 24-Stunden-Frist das Buchungsangebot nicht als verbindlich, fällt die Reservierung des Mietobjekts weg und leondoro ist berechtigt, das Objekt anderweitig anzubieten und  zu vermitteln. Eine verspätete Annahme gilt als neue Buchungsanfrage. Bei einer verbindliche Anfrage sind alle nötigen Angaben, wie Adresse, Ausweisnummer und die Namen aller Mitreisenden zu hinterlegen.

 

3. Anmeldung
Nimmt der Anfragende das Angebot von leondoro innerhalb des Reservierungszeitraumes an, wird die Buchung verbindlich. Grundlage des Angebotes sind die am Buchungstag und für den Mietzeitraum gültigen Angaben auf der Internetseite von www.leondoro.de. Die Annahme kann nur schriftlich erfolgen. Für verbindliche Buchungen sind folgende Angaben notwendig: Name des Ferienhauses, Ferienort, Anreisetag, Abreisetag, Anzahl der Personen, Name des Buchenden, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Buchenden, Namen aller Mitreisenden (Alter, nicht Geburtsdatum), Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail Adresse. Hinweis: Einige Eigentümer verlangen eine eingescannte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Buchenden, oder auch die Kontoverbindung/ IBAN um die hinterlegte Kaution nach Beendigung der Mietzeit auf ein Konto zurück zu überweisen.

4. Buchung
Durch die Annahme des Angebotes und die Gegenzeichnung durch leondoro kommt zwischen leondoro und dem Kunden ein Vermittlungsvertrag zustande. Mit der verbindlichen Buchung bestätigt der Buchende ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von leondoro, dass er den Kurzzeitmietvertrag mit dem Vermieter abschließen wird und erkennt die allgemeinen Hinweise für die Buchung über Ferienimmobilien über leondoro an. Nebenabreden, die den Angebotsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von leondoro. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung obliegt dem Kunden diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und leondoro im Falle einer Abweichung zu informieren. Der Hinweis muß innerhalb von 3 Tagen nach Zugang erfolgen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten können nicht mehr berücksichtigt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei einer Anmietung von weniger als 7 Tagen kann eine Servicepauschale in Höhe von 50,- € berechnet werden.

5. Anzahlung/ Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt auf die in der Vermittlungsbestätigung/ Reservierungsbestätigung bezeichneten Weise. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird in der Regel umgehend die Anzahlung fällig. Diese beträgt bis 90 Tage vor Mietbeginn üblicherweise ca. 50% des Gesamtmietpreises (ohne Endreinigung und ohne Kaution) und ist innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Konto von leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat zu überweisen, bis 60 Tage 75%, bis 28 Tage vor Mietbeginn 90%. Bei kurzfristigen Buchungen ab 27 Tage vor Mietbeginn kann der gesamte Mietpreis verlangt werden. Die Anzahlung beträgt mindestens 300,- €. Bei Endpreisen (exklusiv Endreinigung, Kaution und sonstiger Nebenkosten) die weniger als 300,- € betragen, kann der komplette Mietpreis als Vorauszahlung verlangt werden. Bei fehlendem Zahlungseingang (ab dem 4. Arbeitstag nach Buchung) der Anzahlung ist leondoro berechtigt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Im übrigen treten dann dieselben Folgen ein wie unter 2. beschrieben. Da Anzahlungen und deren Fälligkeiten von den Vorgaben des Leistungsträgers abhängig sind, kann im Einzelfall etwas anderes vereinbart werden. Dies bedarf der Individualvereinbarung zwischen Leondoro und dem Buchenden.
Die Zahlung des restlichen Mietpreises, sowie Kaution und Servicepauschale, erfolgen üblicher Weise vor Ort an den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten. Die verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Restbetrages gilt als Rücktritt vom Vertrag durch den Buchenden und berechtigt leondoro die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Diese Regelung berührt nicht die Vereinbarung zwischen Buchenden und Leistungsträger. Erfolgt die Bezahlung des Restpreises durch Überweisung auf ein Bankkonto, trägt der Buchende die daraus verursachten Kosten. Die Hausbank von Leondoro verlangt für die Verbuchung von Überweisungseingängen in der Regel keine Gebühren. Bei Überweisungen aus nicht EU-Ländern können für den Buchenden andere Gebührensätze der Banken gelten, Kosten gehen zu Lasten des Buchenden. Nach Rücksprache kann eine Bezahlung auch über paypal erfolgen.

6. Reiseunterlagen
Alle notwendigen Reiseunterlagen erhält der Vertragspartner bis zu eine Woche vor Anreise. In der Regel erfolgt dies bereits nach Zahlungseingang der Anzahlung, wenn
leondoro alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen.

7. Haftungsausschluss
Die Ausschreibung der zu mietenden Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Leistungsträgers/ Eigentümers erstellt. Für Änderungen, die vor Ort von Eigentümern oder Dritten vorgenommen werden oder wurden und von denen leondoro keine Kenntnis hat, wird nicht gehaftet. Die Nutzung der Ferienimmobilie, Garten und Außenanlagen (Pool), der Einrichtungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung durch leondoro ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, Diebstahl, Einbruch, Lärmbelästigungen durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken ohne zeitliche Begrenzung. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Epedemien, Krieg, Erdbeben oder anderer Naturkatastrophen, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Insekten, Tiere oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haftet leondoro nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool, Internet, Klimaanlage usw. Ist die Nutzung der Ferienimmobilie aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Anzahlungen (nicht Restzahlung) des Kunden beschränkt. Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen.

8. Rücktritt/ Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden muss in schriftlicher Form gegenüber leondoro erfolgen. Die Stornierung der Buchung wird von leondoro an den Leistungsträger/ Eigentümer weitergeleitet und angezeigt. Maßgeblich für den Rücktritt ist das Eingangsdatum der Stornierung bei leondoro. Ist das Eingangsdatum der Stornierung bei leondoro ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, so gilt der nächste Arbeitstag als Datum des Eingangs. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch von leondoro auf Ersatz entstandener Aufwendungen und des Vermittlungsentgeltes bestehen. Die geleistete Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet. Bei Rücktritt werden folgende Gebühren als Mietausfall für den Eigentümer berechnet und fällig:
Grundlage für die Berechnung ist der Gesamtmietpreis abzüglich Anzahlung
.
Bis 90 Tage vor Mietbeginn   50% des Restpreises,
bis 60 Tage vor Mietbeginn   75% des Restpreises,
bis 28 Tage vor Mietbeginn   90% des Restpreises,
bis zum Anreisetag             100% des Restpreises,

Im Falle eines Rücktritts nach einer Umbuchung, ist für die Berechnung der Fristen nicht der Tag der Umbuchung, sondern der Tag der ersten Buchung ausschlaggebend.

 

9. Umbuchungen/ Buchung Ersatzreisender

Umbuchungen von Reisen können ausschließlich durch Stornierung, siehe Ziffer 8, der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis angeboten werden.
Für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) oder tageweise Änderung der An- und Abreisedaten, zu den entsprechenden Tagespreisen bei Verfügbarkeit, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Änderungsvorgang erhoben. Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen führen können. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch leondoro.
 

10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vermittlungsvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von leondoro nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. leondoro verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird  eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
Strom: Ein Vermieter ist berechtigt den aktuellen Betrag der Stromrechnung zu verlangen, auch falls es bei einer bestätigten Buchung zwischenzeitlich zu einer Erhöhung des Stromversorgers gekommen ist.


11. Datenschutz
Die vom Kunden eingegebenen Daten werden durch leondoro elektronisch verarbeitet. Die Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Buchung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Im Übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten.

12. Gerichtsstand und Sonstiges
Gerichtsstand für den Vermittlungsvertrag ist Düren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann die gesetzlich dafür vorgesehene Regelung ein, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgt haben.

 

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung und Anmietung von Ferienimmobilien


1. Der Mietvertrag wird zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen.

2. An- und Abreise
Die Ferienimmobilie kann in der Regel am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag hat der Mieter das Haus bis 10:00 Uhr zu verlassen. Gegebenenfalls ist eine Individualabsprache zwischen Mieter und Vermieter möglich.
Sollte die Anreise im Ferienhaus oder in der Wohnung nach 19:30 Uhr erfolgen, kann der Eigentümer einen Zuschlag in Höhe von 35,- € für die Servicekraft vor Ort für die Spätanreise verlangen.


3. Kaution
Vom Mieter ist eine Kaution zu zahlen. Die Kaution wird entweder vor Ort gegen Ausstellung einer Quittung bei Hausübernahme fällig, oder der Eigentümer verlangt eine Einzelüberweisung in Höhe der Kaution. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Größe des Mietobjektes und nach den Vorgaben des Eigentümers.
Sollten während der Mietzeit Schäden am Mietobjekt oder am Inventar durch den Mieter oder einen Mitreisenden verursacht werden, kann die Kaution bis zur Klärung des Sachverhalts einbehalten werden. In der Regel haftet der Mieter für sämtliche von Ihm oder den Mitreisenden verursachten Schäden. Der Schadenersatz kann mit der Kaution verrechnet werden. Schäden die über die geleistet Kaution hinausgehen sind vom Mieter zu ersetzen. Im Schadensfall ist der Vermieter oder dessen Vertreter (die Kontaktperson vor Ort) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird am Abreisetag keine Übergabe verlangt oder vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten, bis er Gelegenheit hatte die Wohnung bzw. das Haus in Augenschein zu nehmen. Die Kaution wird in diesem Fall, ggf. um die Summe für erhöhte Reinigungskosten oder Schäden gemindert auf ein vom Mieter zu bezeichnendes Konto überwiesen. Sollten Schäden eingetreten sein, die die Höhe der Kaution übersteigen, bleiben Schadensersatzansprüche des Eigentümers bestehen. Falls ein Eigentümer die Kaution nach Beendigung der Mietzeit auf ein Konto zurück überweisen möchte, ist eine IBAN vor Mietbeginn zu hinterlegen.

3. Endreinigung
Die Endreinigung erfolgt nach der Rückgabe durch eine Fachkraft. Im Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Objektes durch den Gast, die für Eigentümer unzumutbar ist oder deren Beseitigung deutlich mehr Aufwand erfordert, als durch die Zahlung des Endreinigungsbetrages abgedeckt ist, dürfen vom Eigentümer zusätzlich angefallene Reinigungskosten unter jeweilig genauem Kostennachweis berechnet werden. Die Bezahlung der Endreinigungspauschale erfolgt bei Mietbeginn. Sollten die Aufwendungen für die Reinigung das normale Maß übersteigen ist die Servicekraft vor Ort berechtigt, das Entgelt für die erhöhten Aufwendungen vor Ort zu verlangen, bzw. ggf. von der Kaution einzubehalten.

4. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort unverzüglich gemeldet werden. Sollte der Mieter selbst während seines Aufenthaltes Verursacher von Schäden werden, so sind auch diese direkt dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden. Das Objekt ist beim Auszug sauber, das heißt besenrein zu verlassen. Dazu zählt auch das gereinigte Kücheninventar, BBQ und der entsorgte Abfall. Der Buchende erkennt an, dass zu üblichen Zeiten Servicekräfte wie zum Beispiel Poolservice, Gärtner oder Reinigungskräfte etc. Zutritt zu der gemieteten Immobilie/ Grundstück haben.
 

5. Belegung und Hausordnung

Für die Belegung des Mietobjekts gilt die bei der Buchung angegebene maximale Personenanzahl. Sollte sich die Anzahl der Mitreisenden bis zum Anreisetag verändern, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Grundsätzlich ist die Belegung nur bis zu der in der Beschreibung des Mietobjekts angegebenen maximalen Personenanzahl möglich. Im Fall einer Überbelegung durch den Mieter besteht keine Verpflichtung zur Beherbergung der nicht angemeldeten Personen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt nach Aufforderung durch den Eigentümer/ Vermieter unverzüglich zu verlassen. Der Eigentümer/ Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe für den Zeitraum während der Überbelegung zu verlangen. Der Eigentümer/ Vermieter behält sich im Fall der Überbelegung durch den Mieter vor, vom Mietvertrag zurückzutreten. Die gilt auch bei der Verursachung von ruhestörenden Lärm. Damit erlischt die Beherbergungspflicht und der Mieter sowie alle Mitreisenden haben das Mietobjekt unverzüglich zu verlassen. Vorauszahlungen und Anzahlungen werden nicht zurück erstattet. Schäden, die dem Eigentümer/ Vermieter durch die nicht vereinbarte Überbelegnug entstanden, sind vom Mieter zu ersetzen. Grundsätzlich werden keine Partygruppen/ Hooligans akzeptiert. Laute Partymusik wird auf keinen Grundstücken geduldet.

 

6. Tourist Tax

Für Reisende auf die Balearen-Inseln besteht die Verpflichtung zur Entrichtung einer Touristensteuer. Diese wird auch von Mietern in Ferienhäusern, Apartments und Fincas kassiert. Die Höhe der Abgabe ist der Länge des Aufenthalts abhängig. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Die Steuerpflicht trifft den Mieter und seine Begleitpersonen. Die Touristensteuer wird vom Vermieter vor Ort kassiert und von diesen an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt. Vermieter sind berechtigt den aktuellen Betrag der Tourist Tax zu verlangen, auch falls es bei einer bestätigten Buchung zwischenzeitlich zu einer amtlichen Erhöhung gekommen ist.


7. Haustier
Grundsätzlich ist die Unterbringung von einem kleinen Hund bis 5 kg/ 30 cm von der vorherigen Zustimmung durch den jeweiligen Vermieter erforderlich. Bei Unterbringung eines kleinen Hundes erhöht sich die Kaution für das Tier um den in den Leistungsbeschreibung der entsprechenden Ferienimmobilie genannten Betrag. Der Mieter haftet für sämtliche der durch das von ihm untergebrachten Tieres verursachten Schäden und Verschmutzungen.
Ansonsten treten bei einem nicht angemeldeten Tier die gleichen Folgen wie bei der Überbelegung ein.

 

8. Internet

In fast allen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da die Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage sind, einen permanenten störungsfreien Betrieb ihrer Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich kein Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für etwaige vom Eigentümer zur Verfügung gestellte Computer.


9. Haftung
Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Servicekraft zu melden.
Siehe auch Punkt 4 – Mitwirkungspflicht. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.

10. Empfehlung
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung, und den Mietwagen schnellst möglich zu buchen, da es zu saisonalen Engpässen kommen kann.

                       

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