Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Ferienimmobilien durch Leondoro.de - Fassung vom 30.03.2024
1. Gegenstand/ Leistung
Bei den von Leondoro angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen (Vermittlung von Ferienimmobilien zur Kurzzeitmiete) zwischen dem Anmeldenden,
den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei (Leistungsträger/ Eigentümer). Der Mietvertrag wird zwischen Eigentümer/ Verwalter der Immobilie und dem Mieter geschlossen. Dazu gelten die
allgemeinen Bedingungen für die Nutzung und Anmietung von Ferienimmobilien. (s. u.)
2. Buchungsanfrage
Bei einer verbindlichen Buchungsanfrage reserviert leondoro bei Interesse und vorheriger Rücksprache das angefragte Ferienobjekt für 24 Stunden, sofern das Ferienobjekt für den angefragten
Zeitraum vakant ist und unterbreitet dem Anfragenden ein schriftliches Angebot. Bestätigt der Anfragende innerhalb der 24-Stunden-Frist das Buchungsangebot nicht als verbindlich, fällt die
Reservierung des Mietobjekts weg und leondoro ist berechtigt, das Objekt anderweitig anzubieten und zu vermitteln. Eine verspätete Annahme gilt als neue Buchungsanfrage. Bei einer
verbindliche Anfrage sind alle nötigen Angaben, wie Adresse, Ausweisnummer und die Namen aller Mitreisenden zu hinterlegen.
3. Anmeldung
Nimmt der Anfragende das Angebot von leondoro innerhalb des Reservierungszeitraumes an, wird die Buchung verbindlich. Grundlage des Angebotes sind die am Buchungstag und für den Mietzeitraum
gültigen Angaben auf der Internetseite von www.leondoro.de. Die Annahme kann nur schriftlich erfolgen. Für verbindliche Buchungen sind folgende Angaben notwendig: Name des Ferienhauses,
Ferienort, Anreisetag, Abreisetag, Anzahl der Personen, Name des Buchenden, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Buchenden, Namen aller Mitreisenden (Alter, nicht Geburtsdatum), Telefonnummer,
Mobilfunknummer, E-Mail Adresse. Hinweis: Einige Eigentümer verlangen eine eingescannte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Buchenden, oder auch die Kontoverbindung/ IBAN um die
hinterlegte Kaution nach Beendigung der Mietzeit auf ein Konto zurück zu überweisen.
4. Buchung
Durch die Annahme des Angebotes und die Gegenzeichnung durch leondoro kommt zwischen leondoro und dem Kunden ein Vermittlungsvertrag zustande. Mit der verbindlichen Buchung bestätigt der Buchende
ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von leondoro, dass er den Kurzzeitmietvertrag mit dem Vermieter abschließen wird und erkennt die allgemeinen Hinweise für die Buchung über
Ferienimmobilien über leondoro an. Nebenabreden, die den Angebotsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von leondoro. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung obliegt dem Kunden
diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und leondoro im Falle einer Abweichung zu informieren. Der Hinweis muß innerhalb von 3 Tagen nach Zugang erfolgen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten
können nicht mehr berücksichtigt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei einer Anmietung von weniger als 7 Tagen kann eine Servicepauschale in Höhe von 50,- € berechnet
werden.
5. Anzahlung/ Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt auf die in der Vermittlungsbestätigung/ Reservierungsbestätigung bezeichneten Weise. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird in der Regel umgehend die Anzahlung fällig.
Diese beträgt bis 90 Tage vor Mietbeginn üblicherweise ca. 50% des Gesamtmietpreises (ohne Endreinigung und ohne Kaution) und ist innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Konto von leondoro/
mallorca–ferienhaus–privat zu überweisen, bis 60 Tage 75%, bis 28 Tage vor Mietbeginn 90%. Bei kurzfristigen Buchungen ab 27 Tage vor Mietbeginn kann der gesamte Mietpreis verlangt werden. Die
Anzahlung beträgt mindestens 300,- €. Bei Endpreisen (exklusiv Endreinigung, Kaution und sonstiger Nebenkosten) die weniger als 300,- € betragen, kann der komplette Mietpreis als Vorauszahlung
verlangt werden. Bei fehlendem Zahlungseingang (ab dem 4. Arbeitstag nach Buchung) der Anzahlung ist leondoro berechtigt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Im übrigen treten dann dieselben
Folgen ein wie unter 2. beschrieben. Da Anzahlungen und deren Fälligkeiten von den Vorgaben des Leistungsträgers abhängig sind, kann im Einzelfall etwas anderes vereinbart werden. Dies bedarf der
Individualvereinbarung zwischen Leondoro und dem Buchenden. Die Zahlung des restlichen
Mietpreises, sowie Kaution und Servicepauschale, erfolgen üblicher Weise vor Ort an den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten. Die verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Restbetrages gilt als
Rücktritt vom Vertrag durch den Buchenden und berechtigt leondoro die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Diese Regelung berührt nicht
die Vereinbarung zwischen Buchenden und Leistungsträger. Erfolgt die Bezahlung des Restpreises durch Überweisung auf ein Bankkonto, trägt der Buchende die daraus verursachten Kosten. Die Hausbank
von Leondoro verlangt für die Verbuchung von Überweisungseingängen in der Regel keine Gebühren. Bei Überweisungen aus nicht EU-Ländern können für den Buchenden andere Gebührensätze der Banken
gelten, Kosten gehen zu Lasten des Buchenden. Nach Rücksprache kann eine Bezahlung auch über paypal erfolgen.
6. Reiseunterlagen
Alle notwendigen Reiseunterlagen erhält der Vertragspartner bis zu eine Woche vor Anreise. In der Regel erfolgt dies bereits nach Zahlungseingang der Anzahlung, wenn leondoro alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen.
7. Haftungsausschluss
Die Ausschreibung der zu mietenden Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Leistungsträgers/ Eigentümers erstellt. Für Änderungen, die vor Ort von Eigentümern oder Dritten
vorgenommen werden oder wurden und von denen leondoro keine Kenntnis hat, wird nicht gehaftet. Die Nutzung der Ferienimmobilie, Garten und Außenanlagen (Pool), der Einrichtungsgegenstände erfolgt
auf eigene Gefahr. Die Haftung durch leondoro ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, Diebstahl, Einbruch, Lärmbelästigungen durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken ohne
zeitliche Begrenzung. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Epedemien, Krieg, Erdbeben oder anderer Naturkatastrophen, landesübliche Strom- und
Wasserausfälle, Insekten, Tiere oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haftet leondoro nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool, Internet,
Klimaanlage usw. Ist die Nutzung der Ferienimmobilie aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten
Anzahlungen (nicht Restzahlung) des Kunden beschränkt. Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen.
8. Rücktritt/ Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden muss in schriftlicher Form gegenüber leondoro erfolgen. Die Stornierung der Buchung wird von
leondoro an den Leistungsträger/ Eigentümer weitergeleitet und angezeigt. Maßgeblich für den Rücktritt ist das Eingangsdatum der Stornierung bei leondoro. Ist das Eingangsdatum der Stornierung
bei leondoro ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, so gilt der nächste Arbeitstag als Datum des Eingangs. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch von leondoro auf Ersatz entstandener
Aufwendungen und des Vermittlungsentgeltes bestehen. Die geleistete Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet. Bei Rücktritt werden folgende Gebühren als Mietausfall für den Eigentümer
berechnet und fällig:
Grundlage für die Berechnung ist der Gesamtmietpreis abzüglich Anzahlung.
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 50% des Restpreises,
bis 60 Tage vor Mietbeginn 75% des Restpreises,
bis 28 Tage vor Mietbeginn 90% des Restpreises,
bis zum Anreisetag 100% des Restpreises,
Im Falle eines Rücktritts nach einer Umbuchung, ist für die Berechnung der Fristen nicht der Tag der Umbuchung, sondern der Tag der ersten Buchung ausschlaggebend.
9. Umbuchungen/
Buchung Ersatzreisender
10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vermittlungsvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von leondoro nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. leondoro verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder
ein kostenloser Rücktritt angeboten. Strom: Ein Vermieter ist berechtigt den aktuellen Betrag der Stromrechnung zu verlangen, auch falls es bei einer
bestätigten Buchung zwischenzeitlich zu einer Erhöhung des Stromversorgers gekommen ist.
11. Datenschutz
Die vom Kunden eingegebenen Daten werden durch leondoro elektronisch verarbeitet. Die Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Buchung notwendig ist. Eine Weitergabe zu
anderen Zwecken erfolgt nicht. Im Übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten.
12. Gerichtsstand und Sonstiges
Gerichtsstand für den Vermittlungsvertrag ist Düren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung tritt dann die gesetzlich dafür vorgesehene Regelung ein, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit den
unwirksamen Bestimmungen verfolgt haben.
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung und Anmietung von Ferienimmobilien |
1. Der
Mietvertrag wird zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen.
2. An- und Abreise
Die Ferienimmobilie kann in der Regel am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag hat der Mieter das Haus bis 10:00 Uhr zu verlassen. Gegebenenfalls ist eine Individualabsprache
zwischen Mieter und Vermieter möglich. Sollte die Anreise im Ferienhaus oder in der Wohnung nach 19:30 Uhr erfolgen, kann der Eigentümer einen Zuschlag
in Höhe von 35,- € für die Servicekraft vor Ort für die Spätanreise verlangen.
5. Belegung und Hausordnung
Für die Belegung des Mietobjekts gilt die bei der Buchung angegebene maximale Personenanzahl. Sollte sich die Anzahl der Mitreisenden
bis zum Anreisetag verändern, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Grundsätzlich ist die Belegung nur bis zu der in der Beschreibung des Mietobjekts angegebenen maximalen Personenanzahl möglich.
Im Fall einer Überbelegung durch den Mieter besteht keine Verpflichtung zur Beherbergung der nicht angemeldeten Personen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt nach Aufforderung durch
den Eigentümer/ Vermieter unverzüglich zu verlassen. Der Eigentümer/ Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe für den Zeitraum während der Überbelegung zu
verlangen. Der Eigentümer/ Vermieter behält sich im Fall der Überbelegung durch den Mieter vor, vom Mietvertrag zurückzutreten. Die gilt auch bei der Verursachung von ruhestörenden Lärm. Damit erlischt die Beherbergungspflicht und der Mieter sowie alle Mitreisenden haben das Mietobjekt unverzüglich zu
verlassen. Vorauszahlungen und Anzahlungen werden nicht zurück erstattet. Schäden, die dem Eigentümer/ Vermieter durch die nicht vereinbarte Überbelegnug entstanden, sind vom Mieter zu ersetzen.
Grundsätzlich werden keine Partygruppen/ Hooligans akzeptiert. Laute Partymusik wird auf keinen Grundstücken geduldet.
6. Tourist Tax
Für Reisende auf die Balearen-Inseln besteht die Verpflichtung zur Entrichtung einer Touristensteuer. Diese wird auch von Mietern in Ferienhäusern,
Apartments und Fincas kassiert. Die Höhe der Abgabe ist der Länge des Aufenthalts abhängig. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Die Steuerpflicht trifft den Mieter und seine Begleitpersonen.
Die Touristensteuer wird vom Vermieter vor Ort kassiert und von diesen an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt. Vermieter sind berechtigt den aktuellen Betrag der Tourist Tax zu verlangen,
auch falls es bei einer bestätigten Buchung zwischenzeitlich zu einer amtlichen Erhöhung gekommen ist.
7. Haustier
Grundsätzlich ist die Unterbringung von einem kleinen Hund bis 5 kg/ 30 cm von der vorherigen Zustimmung durch den jeweiligen Vermieter erforderlich. Bei
Unterbringung eines kleinen Hundes erhöht sich die Kaution für das Tier um den in den Leistungsbeschreibung der entsprechenden Ferienimmobilie genannten Betrag. Der Mieter haftet für sämtliche
der durch das von ihm untergebrachten Tieres verursachten Schäden und Verschmutzungen. Ansonsten treten bei einem nicht angemeldeten Tier die gleichen
Folgen wie bei der Überbelegung ein.
8. Internet
In fast allen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da die Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage sind, einen
permanenten störungsfreien Betrieb ihrer Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber
grundsätzlich kein Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für etwaige vom Eigentümer zur Verfügung gestellte Computer.
9. Haftung
Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine
mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich
zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Servicekraft zu melden. Siehe auch Punkt 4 –
Mitwirkungspflicht. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
10. Empfehlung
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-
und Reiserücktrittsversicherung, und den Mietwagen
schnellst möglich zu buchen, da es zu saisonalen Engpässen kommen kann.
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